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Krankengymnastik

Die Krankengymnastik als Bestandteil ärztlich verordneter physikalischer Therapie nutzt Bewegung
-aktiv aus der Eigentätigkeit des Patienten-
zu Heilungszwecken.
Prophylaktische, therapeutische und rehabilitative Ziele sind Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt und zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich oder die Schulung von Ersatzfunktionen
bei nicht Rückbildungsfähigen Störungen.

Zwingende Voraussetzung für die Behandlung ist der krankengymnastische Befund, der auf die Krankheit und die Person bezogen ist.

Die angewandten Verfahren sind
spezielle krankengymnastische Techniken.
Die krankengymnastische Behandlungs-
situation - ob Einzel- oder Gruppen-
behandlung - ist gekennzeichnet durch die
personelle Begegnung von Therapeut
und Patient.

 
 

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